Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz
Ich berate und vertrete Sie hier unter anderem in den folgenden Verfahren:
- Kontaktverbot, einstweilige Anordnung und Hauptsache
- Wohnungszuweisung, einstweilige Anordnung und Hauptsache
Sinn des Gewaltschutzgesetzes ist, Maßnahmen gegen Gewalt, die sich innerhalb von Beziehungen im häuslichen bzw. privaten Umfeld ereignet (häusliche Gewalt, Belästigung, Stalking etc.) zu ergreifen.
Rechtsanwältin Beate Kerscher