Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz

 

Ich berate und vertrete Sie hier unter anderem in den folgenden Verfahren:

 

  • Kontaktverbot, einstweilige Anordnung und Hauptsache
  • Wohnungszuweisung, einstweilige Anordnung und Hauptsache

 

Sinn des Gewaltschutzgesetzes ist, Maßnahmen gegen Gewalt, die sich innerhalb von Beziehungen im häuslichen bzw. privaten Umfeld ereignet (häusliche Gewalt, Belästigung, Stalking etc.) zu ergreifen.