Mietrecht

Im Mietrecht berate und vertrete ich Vermieter und Mieter gleichermaßen unter anderem in folgenden Bereichen:

 

  • Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung
  • Mietaufhebungsvertrag und Abfindung
  • fristlose Kündigung (z.B. wegen Zahlungsverzugs)
  • ordentliche Kündigung (z.B. wegen Eigenbedarf)
  • Mängel, Mietminderung
  • Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen
  • Mieterhöhung mit Mietspiegel, Vergleichswohnungen, Gutachten
  • Mieterhöhung wegen Modernisierung (bauliche Veränderungen)
  • Betriebskostenabrechnung, Kautionsabrechnung

Im Mietprozess:

  • Räumungsklage
  • Zwangsvollstreckung und Räumungsschutz
  • Zahlungsklage (z.B. rückständige Mietzahlung, Kautionsrückzahlung)

 

Sowohl die private als auch die gewerbliche Vermietung von Immobilien wirft viele rechtliche Fragen auf.

 

Aufgrund zahlreicher obergerichtlicher Rechtsprechungsänderungen ist anwaltliche Beratung gerade im Mietrecht häufig bereits bei der Vertragsgestaltung sinnvoll, um spätere Probleme zu vermeiden.